Was Sie als Anwalt zur Inanspruchnahme einer Gütestelle wissen sollten:

Generieren Sie zusätzliche Gebühren durch das Zwischenverfahren vor einer Gütestelle.

Rechtsschutzversicherer übernehmen Rechtsschutz auch für das Gütestellenverfahren                                        und zahlen sowohl die Kosten der anwaltlichen Vertretung als auch die Kosten der angerufenen Gütestelle.

Güte- und Schlichtungsverfahren: Wo liegen die kostenrechtlichen Besonderheiten?

Im Güte- und Schlichtungsverfahren, das als Zwischenverfahren zwischen außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit geschaltet ist, gelten einige Besonderheiten.

Das Verfahren unterscheidet sich hinsichtlich der Kosten und Gebühren sowohl von der außergerichtlichen Tätigkeit als auch vom gerichtlichen Verfahren. Auch bei der Beratungs- und Prozesskostenhilfe gibt es Besonderheiten.

 

Verschiedene Angelegenheit

§ 17 RVG regelt die Tätigkeiten des Anwalts, die als „verschiedene Angelegenheiten“ gelten.

Laut § 17 Nr. 7a RVG sind das gerichtliche Verfahren und ein vorausgegangenes Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) oder – wenn die Parteien den Einigungsversuch einvernehmlich unternehmen – vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt (§ 15a Abs. 3 EGZPO), verschiedene Angelegenheiten.

Insgesamt kann der Anwalt danach ggf. in drei Angelegenheiten separat abrechnen:

  1. außergerichtliche Geschäftstätigkeit oder Beratung,
  2. Tätigkeit im Güte- und Schlichtungsverfahren und
  3. Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren

Die jeweiligen Anrechnungsvorschriften sind zu beachten, die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV RVG bleibt jeweils bestehen.

 

Beispiel:

Anwalt Gut erhält den Auftrag, für den Mandanten eine Forderung von 500 € geltend zu machen.

Da bei Forderungen unter 750 € das obligatorische Schlichtungsverfahren vor der gerichtlichen Geltendmachung durchzuführen ist, leitet der Anwalt erst dieses ein. Das Schlichtungsverfahren ist erfolglos, der Anwalt erhebt anschließend Klage.

Lösung:

Nach § 17 Nr. 7a RVG sind das Güte- und Schlichtungsverfahren und das gerichtliche Verfahren verschiedene Angelegenheiten, so dass der Anwalt beide Verfahren gesondert abrechnen kann. Allerdings muss er die Anrechnungsvorschriften nach § 15a RVG beachten.

Praxishinweis:

Vergessen Sie grundsätzlich nie, bei Ihren Abrechnungen jeweils zu prüfen, ob Ihre Tätigkeiten nach § 17 RVG und § 18 RVG getrennt abgerechnet werden können!

 

Gebühren

Im Güte- und Schlichtungsverfahren entsteht eine 1,5-Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 VV RVG. Im Gegensatz zur Geschäftsgebühr nach Nr. 2300VV RVG VV RVG darf nur der feste Gebührensatz von 1,5 abgerechnet werden.

Ein Ermessensspielraum gem. § 14 RVG steht dem Anwalt nicht zu. Das heißt, die Gebühr kann bei umfangreichen und schwierigen Tätigkeiten nicht erhöht werden. Im Gegenzug wird die Gebühr auch nicht gekürzt, wenn die Sache weder umfangreich noch schwierig war.

Achtung: Die volle Gebühr entsteht auch, wenn sich die Sache vorzeitig erledigt!

Eine Terminsgebühr entsteht nicht, auch wenn der Anwalt am Gütetermin teilnimmt. Mit der 1,5-Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 VV RVG ist diese Tätigkeit ebenfalls abgegolten.

Wird im Gütetermin eine Einigung erzielt und protokolliert, entsteht die 1,5-Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG. Da das Güte- und Schlichtungsverfahren kein gerichtliches Verfahren ist, führt die Anhängigkeit einer Angelegenheit im Schlichtungsverfahren nicht zu der reduzierten 1,0-Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG.

 

Praxishinweis:

Sie haben die Möglichkeit, in den Verhandlungen ggf. auch weitere Ansprüche in die Einigung einzubeziehen und gleich mit zu regeln. Je nachdem, ob die Ansprüche bereits rechtshängig sind oder nicht, erhalten Sie dafür eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG oder eine 1,5-Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG.

 

Achtung: Eine weitere Geschäftsgebühr – analog zur 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 Abs. 2 VV RVG – entsteht nicht!

Üblicherweise trägt jede Partei die eigenen Anwaltskosten. Allerdings kann in der Einigung auch eine Kostenregelung festgehalten werden.

 

Praxishinweis:

Vergessen Sie nicht, Ihren Mandanten im ersten Gespräch darauf hinzuweisen, dass er Ihre Kosten für das Güte- und Schlichtungsverfahren zu tragen hat, falls keine Kostenregelung in der Einigung getroffen wird!

 

Da das Güte- und Schlichtungsverfahren kein gerichtliches Verfahren ist, gibt es auch keine Kostenfestsetzung.

Wird aber nach einem erfolglosen – nach § 15a EGZPO gesetzlich vorgeschriebenen – obligatorischen Güte- und Schlichtungsverfahren das gerichtliche Verfahren eingeleitet, gelten die Anwaltskosten nach § 91 Abs. 3 ZPO als Kosten des Rechtsstreits.

Folge: Die Gebühren für das Schlichtungsverfahren können nach beendetem Rechtsstreit bei der Kostenfestsetzung mit berücksichtigt werden und werden je nach Kostenquote von der unterlegenen Partei zu erstatten sein.

Achtung: Dies gilt nur dann, wenn zwischen der Beendigung des Güte- und Schlichtungsverfahrens und der Klageerhebung nicht mehr als ein Jahr vergangen ist!

Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe

Als weitere Besonderheit gilt: Für das Güte- und Schlichtungsverfahren kann keine Prozesskostenhilfe beantragt werden, da es sich um ein außergerichtliches Verfahren handelt. Allerdings kommt bei Vorliegen der Voraussetzungen Beratungshilfe nach § 44 RVG in Betracht.

Wird über Beratungshilfe erst eine außergerichtliche Geschäftstätigkeit vor der Einleitung des Güte- und Schlichtungsverfahrens abgerechnet und anschließend die Tätigkeit im Güteverfahren, gilt eine weitere Besonderheit:

Da das Güteverfahren weder ein behördliches noch gerichtliches Verfahren (vgl. Anmerkung Ziff. 2 zu Nr. 2503 VV RVG) ist, wird die Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG für die außergerichtliche Vertretung nicht angerechnet. Es bleiben also beide Gebühren voll bestehen!

 

Beispiel:

Anwalt Gut wird von Frau Maier beauftragt, sie wegen einer Forderung von 750 € zu vertreten. Anwalt Gut fordert den Schuldner erfolglos außergerichtlich zur Zahlung auf. Nach Ablauf der Frist leitet er das obligatorische Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO ein. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden, der Schlichtungsversuch scheitert. Frau Maier wurde für beide Verfahren Beratungshilfe vom Amtsgericht bewilligt.

Lösung:

Folgende Geschäftsgebühren kann Anwalt Gut im Rahmen der Beratungshilfe abrechnen:

Außergerichtliche Geschäftstätigkeit:

Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG  85,00 €

Tätigkeit im Schlichtungsverfahren:

Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG  85,00 €

 

Kommt es nach dem Güte- und Schlichtungsverfahren zum gerichtlichen Verfahren (mit oder ohne Prozesskostenhilfe), wird die Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG auf die Verfahrensgebühr zur Hälfte angerechnet.

Kostenvorschuss, Kostenfestsetzung

Im Unterschied zum gerichtlichen Verfahren hat der Antragsteller unabhängig vom Gegenstandswert für die Einleitung des obligatorischen Güte- und Schlichtungsverfahrens einen Kostenvorschuss von (üblicherweise) 130 € zzgl. Umsatzsteuer (Kosten des Schlichters und Verfahrenskosten der Schlichtungsstelle) zu bezahlen. Der Schlichter fordert diese vor Einleitung des Güte- und Schlichtungsverfahrens beim Antragsteller an.

Bezahlt der Antragsteller den Kostenvorschuss nicht innerhalb der vom Schlichter gesetzten Frist, gilt der Antrag als zurückgenommen. Im Falle einer erfolglosen Schlichtung gelten die Verfahrenskosten als Kosten des nachfolgenden Rechtsstreits nach § 91 Abs. 1, 2 ZPO.

Rechtsanwaltskanzlei

Ulrike S. Mendel >>

Rechtsanwältin – Wirtschaftsmediatorin

Rosengasse 1

99084 Erfurt

Telefon: +49 (0) 361 – 221 690

Telefax: +49 (0) 361 – 221 6920

E-Mail: anwalt@ra-mendel.de

Staatlich anerkannte Gütestelle

Ulrike S. Mendel >>

Rechtsanwältin – Wirtschaftsmediatorin

Königsallee 98

40212 Düsseldorf

Telefon:            +49 (0) 211 –    8693 1544              Geschäftsstelle: +49 (0 )211 -   8693 1543

Telefax:             +49 (0) 211 -   9559 7557

E-Mail: guetestelle@ra-mendel.de

 

Ihre Post senden Sie bitte an meine Geschäftsstelle:

Ulrike S. Mendel

Geschäftsstelle Gütestelle

Rosengasse 1

99084 Erfurt


Kontaktformular

Hier können Sie außerhalb meiner Bürozeiten zu mir Kontakt aufnehmen und Ihr Anliegen oder einen Terminwunsch übermitteln.

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Zum Datenschutz:

 

An dieser Stelle informiere ich Sie über die von uns durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist Rechtsanwältin Ulrike S. Mendel, Rosengasse 1, 99084 Erfurt

 

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zu den typischen Datenverarbeitungen getrennt nach Betroffenengruppen für Sie zusammengestellt.

Für bestimmte Datenverarbeitungen, die nur spezifische Gruppen betreffen, werden die Informationspflichten gesondert erfüllt.

 

Sofern im Text der Begriff „Daten“ verwendet wird, sind jeweils allein personenbezogene Daten im Sinne der DS-GVO gemeint.

 

1. Besucherinnen und Besucher der Webseite

 

2. Mandanten und deren Beschäftigte

 

3. Beteiligte und deren Beschäftigte

 

4. Geschäftspartner und deren Beschäftigte

 

5. Newsletter-Empfänger, Eingeladene und Teilnehmer an Veranstaltungen

 

6. Interessenten und Kommunikationspartner

 

7. Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis

 

8. Allgemeine Angaben und Rechte der betroffenen Personen

 

 

 

1. Besucherinnen und Besucher der Webseite

 

1.1 Server-Protokolldaten. Unser Webserver verarbeitet bei jeder Anfrage eine Reihe von Daten, die Ihr Browser automatisch an unseren Webserver übermittelt. Dabei handelt es sich um die Ihrem Gerät aktuell zugewiesene IP-Adresse, das Datum und die Uhrzeit der Anfrage, die Zeitzone, die konkret aufgerufene Seite oder Datei, den http-Statuscode und die übertragene Datenmenge; zusätzlich die Webseite, von der Ihre Anfrage kam, den verwendeten Browser, das Betriebssystem Ihres Endgerätes und die eingestellte Sprache. Diese Daten nutzt der Webserver, um die Inhalte dieser Webseite bestmöglich auf Ihrem Gerät darzustellen.

 

1.2 Analyse des Nutzungsverhaltens. Diese Website nutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“).

Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Für diese Webseite ist die IP-Anonymisierung aktiviert, d.h. Ihre IP-Adresse wird von Google innerhalb der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt.

 

Google wird diese Informationen als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DS-GVO benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Website-Nutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

 

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern. Sie können die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren. Alternativ können Sie auch ein sog. Opt-Out-Cookie setzen, das in Zukunft die Erfassung Ihrer Daten bei einem Besuch dieser Website verhindert.

 

1.3 Zweck der Datenverarbeitung ist die Darstellung der Kanzlei und ihrer Angebote im Internet sowie der Austausch mit Kommunikationspartnern. Zweck der Auswertung des Nutzerverhaltens auf der Webseite ist die bedarfsgerechte Gestaltung der Webseite. Eine Änderung dieser Zwecke ist nicht geplant.

 

1.4 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (berechtigtes Interesse, Betrieb einer Internetpräsenz und Austausch mit Kommunikationspartnern). Rechtsgrundlage für die Analyse des Nutzungsverhaltens ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (berechtigtes Interesse, nämlich die bedarfsgerechte Gestaltung der Webseite).

 

1.5 Protokoll- und Kommunikationsdaten werden ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht an Dritte weitergeben. Bei Verdacht einer Straftat oder in Ermittlungsverfahren können Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft übermittelt werden. Wir setzen ferner im Wege der Auftragsverarbeitung Dienstleister bei der Erbringung von Leistungen ein, insbesondere für die Bereitstellung, Wartung und Pflege von IT-Systemen.

 

1.6 IP-Adressen werden spätestens nach 24 Stunden anonymisiert. Pseudonyme Nutzungsdaten werden jeweils nach Ablauf von sechs Monaten gelöscht. Anfragen und Kommunikation werden nach zehn Kalenderjahren automatisch gelöscht.

 

1.7 Ohne Preisgabe personenbeziehbarer Daten wie z.B. der IP-Adresse ist die Nutzung der Webseite nicht möglich. Eine Kommunikation über die Webseite ohne Angaben von Daten ist nicht möglich. Die Nutzung der Webseite ist jedoch auch möglich, wenn der pseudonymen Nutzungsanalyse widersprochen wurde.

 

2. Mandanten und deren Beschäftigte

 

2.1 Wir verarbeiten Ihre Daten zum Zwecke der Begründung und Durchführung des Mandatsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Wir verarbeiten Ihre Daten auch, um Sie über aktuelle rechtliche Entwicklungen, Neuigkeiten aus unserer Kanzlei oder Veranstaltungen zu informieren. Eine Änderung dieser Zwecke ist nicht geplant.

 

2.2 Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind bei Mandatsverträgen mit natürlichen Personen Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO (Vorbereitung und Durchführung des Vertrags), bei Verträgen mit juristischen Personen Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (berechtigtes Interesse, nämlich Kommunikation mit mandatsrelevanten Ansprechpartnern) sowie stets Artikel 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO (gesetzliche Pflichten, insbesondere steuer- und handelsrechtliche Vorschriften). Bei der Prüfung, Durchsetzung oder Abweisung von Ansprüchen ist Rechtsgrundlage Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (berechtigtes Interesse, nämlich Durchsetzung von Ansprüchen oder Verteidigung gegen Ansprüche). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten für Informationen und Einladungen per E-Mail ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (berechtigtes Interesse, nämlich Information über aktuelle Themen und Einladung zu Veranstaltungen).

 

2.3 Empfänger von Daten können Banken sein für die Abwicklung von Zahlungen. Behörden und Ämter können im Rahmen ihrer Aufgaben Empfänger sein, soweit wir zur Übermittlung von Daten verpflichtet oder berechtigt sind. Dies gilt insbesondere für Gerichte. Wir setzen ferner im Wege der Auftragsverarbeitung Dienstleister bei der Erbringung von Leistungen ein, insbesondere für die Bereitstellung, Wartung und Pflege von IT-Systemen.

 

2.4 Sämtliche vertrags- und buchungsrelevanten Daten werden gemäß steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen für die Dauer von zehn Kalenderjahren nach Mandatsende gespeichert. Gerichtliche Titel werden für 30 Jahre aufbewahrt, sofern die titulierte Forderung nicht zuvor ausgeglichen wurde. Anfragen und sonstige Kommunikation werden nach zehn Kalenderjahren automatisch gelöscht.

 

2.5 Die Angabe von Daten ist für Geschäftspartner und Beschäftigte von Geschäftspartnern sowohl gesetzlich als auch vertraglich verpflichtend. Ohne Angabe von Daten kann das Geschäftsverhältnis nicht begründet und durchgeführt werden. Die Angabe von Daten ist für Interessenten und Kommunikationspartner erforderlich. Ohne Angabe von Daten ist eine Kommunikation nicht möglich.

 

3. Beteiligte und deren Beschäftigte

 

3.1 Wir verarbeiten im Rahmen von Mandaten zum Zweck der Durchführung des Mandats und zur Wahrung der Rechte unserer Mandanten auch die Daten von Beteiligten und deren Beschäftigten (z.B. Verhandlungs- und Vertragspartner, Gegenpartei, Gerichte, Behörden, Ämter, Zeugen, Sachverständige, etc.).

 

3.2 Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Daten von Beteiligten und deren Beschäftigten sind Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (berechtigtes Interesse, nämlich das Interesses unseres Mandanten an der Wahrung seiner Rechte) und/oder Artikel 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO (gesetzliche Pflicht).

 

3.3 Empfänger von Daten können alle im Rahmen des konkreten Mandats beteiligten Stellen sein, insbesondere Behörden, Ämter, Gerichte, Zeugen, Gutachter und sonstige Beteiligte. Wir setzen im Wege der Auftragsverarbeitung Dienstleister bei der Erbringung von Leistungen ein, insbesondere für die Bereitstellung, Wartung und Pflege von IT-Systemen.

 

3.4 Sämtliche mandatsbezogenen Daten werden zehn Kalenderjahre nach Ende des Mandats gelöscht.

 

3.5 Die Angabe von Daten ist für Beteiligte und deren Beschäftigte erforderlich. Ohne Angabe von Daten ist eine Bearbeitung der Mandate und eine Vertretung des Mandanten nicht möglich.

 

4. Geschäftspartner und deren Beschäftigte

 

4.1 Wir verarbeiten Ihre Daten zum Zwecke der Begründung und Durchführung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Eine Änderung dieser Zwecke ist nicht geplant.

 

4.2 Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind bei Verträgen mit natürlichen Personen Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO (Vorbereitung und Durchführung des Vertrags), bei Verträgen mit juristischen Personen Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (berechtigtes Interesse, nämlich Kommunikation mit vertragsrelevanten Ansprechpartnern) sowie stets Artikel 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO (gesetzliche Pflichten, insbesondere steuer- und handelsrechtliche Vorschriften). Bei der Prüfung, Durchsetzung oder Abweisung von Ansprüchen ist Rechtsgrundlage Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (berechtigtes Interesse, nämlich Durchsetzung von Ansprüchen oder Verteidigung gegen Ansprüche).

 

4.3 Empfänger von Daten können Banken sein für die Abwicklung von Zahlungen. Behörden und Ämter können im Rahmen ihrer Aufgaben Empfänger sein, soweit wir zur Übermittlung von Daten verpflichtet oder berechtigt sind. Ferner können im Einzelfall Daten an Inkassodienstleister, Rechtsanwälte und Gerichte übermittelt werden. Wir setzen ferner im Wege der Auftragsverarbeitung Dienstleister bei der Erbringung von Leistungen ein, insbesondere für die Bereitstellung, Wartung und Pflege von IT-Systemen.

 

4.4 Sämtliche vertrags- und buchungsrelevanten Daten werden gemäß steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen für die Dauer von zehn Kalenderjahren nach Vertragsende gespeichert. Anfragen und Kommunikation werden nach zehn Kalenderjahren automatisch gelöscht.

 

4.5 Die Angabe von Daten ist für Geschäftspartner und Beschäftigte von Geschäftspartnern sowohl gesetzlich als auch vertraglich verpflichtend. Ohne Angabe von Daten kann das Geschäftsverhältnis nicht begründet und durchgeführt werden. Die Angabe von Daten ist für Interessenten und Kommunikationspartner erforderlich. Ohne Angabe von Daten ist eine Kommunikation nicht möglich.

 

5. Newsletter-Empfänger, Eingeladene und Teilnehmer an Veranstaltungen

 

5.1 Wir verarbeiten Ihre Daten zum Zwecke des Versandes des Newsletters, der Einladung zu Veranstaltungen und zur Durchführung der Veranstaltung. Eine Änderung dieser Zwecke ist nicht geplant.

 

5.2 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten für Newsletter und Einladungen ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (berechtigtes Interesse, nämlich Kommunikation mit Mandanten) wenn Sie Mandant oder Ansprechpartner bei einem Mandanten sind, ansonsten Ihre Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO). Sofern Sie sich für eine Veranstaltung angemeldet haben sind die Rechtsgrundlagen Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO (Vertrag zur Durchführung der Veranstaltung) sowie Artikel 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO (gesetzliche Pflichten, insbesondere steuer- und handelsrechtliche Vorschriften).

 

5.3 Wir setzen Dienstleister im Wege der Auftragsverarbeitung bei der Erbringung von Leistungen ein, insbesondere für die Bereitstellung, Wartung und Pflege von IT-Systemen.

 

5.4 Sämtliche vertrags- und buchungsrelevanten Daten werden gemäß steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen für die Dauer von zehn Kalenderjahren nach Vertragsende gespeichert. Daten zu Newslettern werden bei Abmeldung von dem Newsletter gelöscht.

 

5.5 Die Angabe von Daten ist für den Erhalt von Newslettern und Einladungen sowie für die Teilnahme an Veranstaltungen vertraglich verpflichtend. Ohne Angabe von Daten können Newsletter und Einladungen nicht verschickt werden und ist eine Teilnahme an Veranstaltungen nicht möglich.

 

6. Interessenten und Kommunikationspartner

 

6.1 Wir verarbeiten die Daten von Interessenten und Kommunikationspartnern außerhalb von Mandaten zum Zweck der Kommunikation mit den Betroffenen. Eine Änderung dieser Zwecke ist nicht geplant.

 

6.2 Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von Interessenten und sonstigen Kommunikationspartnern ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (berechtigtes Interesse, nämlich Kommunikation mit Interessenten und Kommunikationspartnern).

 

6.3 Wir setzen im Wege der Auftragsverarbeitung Dienstleister bei der Erbringung von Leistungen ein, insbesondere für die Bereitstellung, Wartung und Pflege von IT-Systemen.

 

6.4 Anfragen und Kommunikation werden nach zehn Kalenderjahren automatisch gelöscht.

 

6.5 Die Angabe von Daten ist für Interessenten und Kommunikationspartner erforderlich. Ohne Angabe von Daten ist eine Kommunikation nicht möglich.

 

7. Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis

 

7.1 Zweck der Datenverarbeitung ist die Bewerberauswahl für ein Beschäftigungsverhältnis. Eine Änderung dieses Zweckes ist nicht geplant.

 

7.2 Rechtsgrundlage ist § 26 BDSG (2017) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. b) (Anbahnung des Beschäftigungsvertrages) und Art. 88 DS-GVO. Freiwillige Angaben ihm Rahmen Ihrer Bewerbung verarbeiten wir auf Grundlage von § 26 Abs. 2 BDSG (2017) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. a) (Einwilligung) und Art. 88 DS-GVO.

 

7.3 Bewerberdaten werden intern an die zuständigen und entscheidungstragenden Partner und Mitarbeiter weitergeleitet. Wir setzen Dienstleister im Wege der Auftragsverarbeitung bei der Erbringung von Leistungen ein, insbesondere für die Bereitstellung, Wartung und Pflege von IT-Systemen.

 

7.4 Bewerberdaten werden sechs Monate nach Ende des konkreten Bewerbungsverfahrens gelöscht. Bei bekundetem Interesse auch an anderen Stellen bleiben die Daten für bis zu 12 Monate nach dem letzten Stellenangebot oder der letzten konkreten Interessenbekundung gespeichert.

 

7.5 Die Angabe von Daten ist für Bewerber erforderlich. Ohne Angabe von Daten ist eine Bewerbung nicht möglich.

 

8. Allgemeine Angaben und Rechte der betroffenen Personen

 

Die nachfolgend aufgeführten Rechte können durch das Mandatsgeheimnis nach § 29 BDSG-2017 in Verbindung mit Art. 23 DS-GVO eingeschränkt sein. Sofern kein Konflikt mit dem Mandatsgeheimnis besteht, haben Betroffene die folgende Rechte:

 

a) Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über alle personenbezogenen Daten zu verlangen, die wir von Ihnen verarbeiten.

 

b) Sollten Ihre personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sein, haben Sie ein Recht auf Berichtigung und Ergänzung.

 

c) Sie können jederzeit die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern wir nicht rechtlich zur weiteren Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtet oder berechtigt sind.

 

d) Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

 

e) Sie haben das Recht gegen die Verarbeitung Widerspruch zu erheben, soweit die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung oder des Profilings erfolgt. Erfolgt die Verarbeitung auf Grund einer Interessenabwägung, so können Sie der Verarbeitung unter Angabe von Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen.

 

f) Erfolgt die Datenverarbeitung auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder im Rahmen eines Vertrages, so haben Sie ein Recht auf Übertragung der von Ihnen bereitgestellten Daten, sofern dadurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

 

g) Sofern wir Ihre Daten auf Grundlage einer Einwilligungserklärung verarbeiten, haben Sie jederzeit das Recht, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die vor einem Widerruf durchgeführte Verarbeitung bleibt von dem Widerruf unberührt.

 

h) Sie haben außerdem jederzeit das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Datenverarbeitung unter Verstoß gegen geltendes Recht erfolgt ist.

 

Stand 03.01.2022